Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsrecht in der Golfhalle Münsterland

Herr Joachim Striewisch – mit dem Firmensitz Am Gorbach 10, 59394 Nordkirchen – ist Betreiber der Golfhalle Münsterland und räumt den berechtigten Nutzern nach Maßgabe dieser Bedingungen das Recht ein, die Golfhalle Münsterland im folgenden “Anlage” genannt, die Anlage als Fläche für Veranstaltungen sowie weitere Angebote zu nutzen.

 

  1. Gegenstand
    Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen sind alle Angebote und Dienstleistungen der Gofhalle Münsterland im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage. Mit der Nutzung der Anlage oder einer Dienstleistung der Golfhalle Münsterland akzeptiert der Kunde diese Geschäftsbedingungen in allen Punkten vorbehaltlos. Die Benutzung der Anlage durch den Berechtigten erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
  2. Inanspruchnahme
    Zur Inanspruchnahme der Anlage ist berechtigt, wer ein Entgelt zur Benutzung der Simulatoren oder des Putting Grüns erworben hat und somit berechtigt ist die Einrichtungen der Golfhalle Münsterland zu benutzen. Die Golfhalle Münsterland wird sich um die Erhaltung der Anlage bemühen, haftet jedoch nicht für die Benutzbarkeit der Anlage. Die Golfhalle Münsterland kann die Anlage vorübergehend schließen oder die Öffnungszeiten ändern, falls Reparaturarbeiten o.ä. notwendig werden. Hieraus erwächst dem Vertragspartner kein außerordentliches Kündigungsrecht. Das Nutzungsrecht kann nur mit Zustimmung der Golfhalle Münsterland auf Dritte übertragen werden. Kinder dürfen sich nur unter Aufsicht der Eltern oder anderer Aufsichtspersonen im Trainingsbereich aufhalten. Die Eltern haften für Unfälle der Kinder.
  3. Nutzung
    Die Berechtigung der Nutzung der Anlage tritt mit Buchung eines Simulators, des Putting Grüns oder einer Trainerstunde ein. Der Nutzungsvertrag wird unter Einbeziehung und Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen. Sofern der Kunde einen Gast mit auf die Anlage bringt, hat er den Gast auf die Gepflogenheiten bei Benutzung der Anlage hinzuweisen.
  4. Haftung
    Die Golfhalle Münsterland übernimmt keine Haftung für in die Anlage mitgenommene und abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände. Die Golfhalle Münsterland übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden, die dem Kunden durch unsachgemäßen Gebrauch von Gerätschaften oder Anlagen der Golfhalle Münsterland entstehen und für solche, die ihm durch dritte Personen zugefügt werden. Außerdem ist die Haftung für alle Arten von Schäden, ausgenommen Personenschäden, bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Gleiches gilt für die von der Golfhalle Münsterland eingesetzten Erfüllungsgehilfen.
  5. Datenschutz / Copyright
    Die im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung von der Golfhalle Münsterland erfassten personenbezogenen Daten der Vertragspartner werden vertraulich behandelt und unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Mit Vertragsabschluss stimmt der Kunde ausdrücklich zu, dass die personenbezogenen Daten automatisiert erfasst, verarbeitet und gespeichert werden.
  6. Simulator / Putting Grün, Trainerstunden, Schlägermiete
    1. Nutzungsgebühr
    Für die Gewährung der Nutzungsberechtigung erhält die Golfhalle Münsterland eine Nutzungsgebühr. gemäß der jeweils geltenden Preisliste und Dauer der Laufzeit. Der Nutzer/die Nutzerin verpflichtet sich, die jeweils gültigen Preise zu bezahlen. Die Golfhalle Münsterland ist berechtigt die Preise jederzeit anzupassen und zu ändern.
    a.) bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes und
    b.) bei Änderung der internen Kosten für den Betrieb der Golfanlage aufgrund von Miet- und Pachtzinserhöhungen im Maße des Anstiegs der allgemeinen Lebenshaltungskosten, – ohne Sonderkündigungsrecht des Nutzers/der Nutzerin – entsprechend anpassen.2. Fälligkeit und Zahlung
    Die Gebühr für den Nutzungszeitraum ist sofort zu entrichten. Die Gebühren sind in bar oder per EC Karte zu bezahlen.

    3. Kündigung
    Eine kostenlose Kündigung der gebuchten Leistung ist nach Spielbeginn nicht möglich. Das Risiko einer Verletzung oder einen Grund zur Beendigung der gebuchten Leistung trägt der Kunde.

    5. Sonstige Bestimmungen
    Mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen. Stand der AGB: 01.11.2019

  7. Schlussbestimmungen
    Diese Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich geltendem deutschen Recht. Gerichtsstand ist Lüdinghausen. Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Der gegenseitige Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel zu ersetzen ist, die dem Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsrecht der Eventlocation in der Golfhalle Münsterland

– Zusätzliche Bedingungen für die Nutzung der Anlage im Rahmen von Veranstaltungen –
(nur gültig mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Golfhalle Münsterland)

  1. Vertragsabschluss
    Verträge zwischen der Golfhalle Münsterland, vertreten durch den Inhaber Joachim Striewisch, und dem Kunden kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch die Golfhalle Münsterland zustande. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der Golfhalle Münsterland und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
  2. Preise
    Die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit. Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung der Golfhalle Münsterland. Die Golfhalle Münsterland ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen von der Golfhalle Münsterland sind, werden dem Kunden zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der Golfhalle Münsterland in Rechnung gestellt.
  3. Zahlung
    Die Golfhalle Münsterland ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungsstand sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist die Golfhalle Münsterland berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen: 80% der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung, Die Schlussabrechnung erfolgt nach der Veranstaltung. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst. Bei Zahlungsverzug ist die Golf halle Münsterland berechtigt, unbeschadet weitergehende Ansprüche, Verzugsschadensersatz in Höhe der üblichen Mindestsollzinsen und Provisionen der Großbanken zu verlangen (mindestens jedoch 8% über dem Basiszins). Die Golfhalle Münsterland ist im Falle des Zahlungsverzuges, auch bei Vorschusszahlungen, nach Fristsetzung berechtigt, neben dem Verzugsschaden vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für die Berechnung der Höhe des Schadenersatzes §5.
  4. Rücktritt
    Der Kunde ist berechtigt, bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Kunde folgende Zahlungen an die Golf Lounge zu leisten:
    – bei einem Rücktritt bis 42 Tage vor Leistungsbeginn: 20%
    – bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 40%
    – bei einem Rücktritt bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 60%
    – bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 80%
    – danach oder bei Nichtantritt 100%
    Als Leistungsbeginn gelten der Beginn von Veranstaltungen und der Beginn von Reisen, sowie generell der Tag, an dem die Golfhalle Münsterland ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist. Der Rücktritt hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Golfhalle Münsterland. Die Rücktrittszahlungen gelten nicht für Leistungen der Golfhalle Münsterland im Rahmen des Verkaufs oder der Vermietung von Waren. Für derartige Verträge ist für den Fall des Rücktritts vom Vertrag eine Pauschale in Höhe von einheitlich 40% des vereinbarten Preises von dem Kunden zu zahlen. Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt beiden Vertragsparteien unbenommen. Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Golfhalle Münsterland als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Golfhalle Münsterland für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Für jeden Fall des Rücktrittes der Golfhalle Münsterland wird die Haftung der Golfhalle Münsterland gegenüber den Kunden auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Preises begrenzt.
  5. Haftung
    Die Haftung der Golfhalle Münsterland gegenüber Kunden auf Schadenersatz wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des 3-fachen vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Golfhalle Münsterland herbeigeführt wurde. Im übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Es wird zwischen der Golfhalle Münsterland und dem Kunden vereinbart, dass dieser die Leistungen der Golfhalle Münsterland grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Soweit die Golfhalle Münsterland im Auftrag eines Kunden oder auf Vermittlung eines Kunden oder einer Agentur seine Leistungen gegenüber Dritten anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Kunde der Golfhalle Münsterland von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Der Kunde verpflichtet sich zugunsten der Golfhalle Münsterland gleichlautende Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren. Die Golfhalle Münsterland übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Kunden oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Kunde die Golfhalle Münsterland von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die von Kunden oder Teilnehmern der Golf Lounge gegenüber erhoben werden.
  6. Vermittlungsleistung
    Die Golfhalle Münsterland haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden und/oder die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind. Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Kunden die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist die Golfhalle Münsterland von allen Ansprüchen des jeweils anderen Kunden freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen. Soweit die Golfhalle Münsterland als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, ist den jeweiligen Kunden untersagt, die von der Golfhalle Münsterland hergestellten Kontakte für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist die Golfhalle Münsterland so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von der Golfhalle Münsterland vermittelt worden. Die Golfhalle Münsterland hat in diesem Fall Anspruch auf eine Zahlung ihrer üblichen Vermittlungsprovision.
  7. Gewährleistung
    Der Kunde versichert durch seine Anmeldung, dass die Teilnehmer volljährig oder in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person sind. Der Golfhalle Münsterland steht das Recht zu, Veranstaltungen, bei deren Teilnahme beim Kunden besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Kunden oder der teilnehmenden Dritten liegt. Die Golfhalle Münsterland ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Kunden liegen, erforderlich scheint. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Kunde unverzüglich Abhilfe zu verlangen. Der Kunde kann Ersatzleistungen der Golfhalle Münsterland nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, der Golfhalle Münsterland erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist, insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Soweit der Kunde eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch die Golfhalle Münsterland begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen der Golfhalle Münsterland unverzüglich mitzuteilen. Bei Reklamation können Ansprüche gegen die Golfhalle Münsterland nur innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung geltend gemacht werden.

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